schützen bei Feuer Leib und Leben
beim baulichen Brandschutz unverzichtbar
Brandschutztüren, die auch als Feuerschutztüren bezeichnet werden, sind ein entscheidendes Element im vorbeugenden Brandschutz. Dort wo in Gebäuden Öffnungen, wie zum Beispiel Durchgänge, gegen den Durchtritt von Feuer gesichert werden müssen, sind geeignete Brandschutzabschlüsse baurechtlich vorgeschrieben.
Sie verhindern im Brandfall zuverlässig die unkontrollierte Ausbreitung des Feuers und schützen dadurch Leben und Gesundheit, aber auch Sachwerte. Darüber hinaus schützen Brandschutztüren benachbarte Gebäude vor einem Feuer und tragen damit zu Eindämmung eines Brandes bei.
Damit sie im Notfall zuverlässig schützen können, müssen Brandschutztüren immer selbstschließend sein. Dies wird durch die Ausstattung mit einem Türschließer nach DIN EN 1154 gewährleistet.
Sofern die Tür im Regelfall geöffnet bleiben soll, können Brandschutztüren mit geeigneten Feststellanlagen ausgestattet werden. Diese Feststellanlagen müssen eine allgemeine Bauartgenehmigung des Deutschen Instituts für Bautechnik haben. Im Brandfall lösen Rauchmelder aus, die Feststellvorrichtung wird deaktiviert und die Brandschutztür schließt selbsttätig. Auf keinen Fall dürfen diese Türen blockiert oder zugestellt werden, da sie dann nicht schließen können und im Brandfall wirkungslos wären.
Eine reiner Brandschutzabschluss bietet keinen Rauchschutz. Allerdings können System Schröders Brandschutztüren selbstverständlich mit Rauchschutz ausgerüstet werden, was die Sicherheit im Notfall weiter steigert.
In der Regel sind Brandschutztabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden in Gebäuden oder in Brandwänden gefordert. Die näheren Anforderungen an den Einsatz von Brandschutztüren regeln die jeweils gültigen Bauordnungen der Bundesländer in Verbindung mit der jeweiligen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB).
Genormte Anforderungen an Brandschutztüren
Türen mit Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
In Deutschland dürfen bislang ausschließlich Türen als Brandschutztüren in Verkehr gebracht werden, die über eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) verfügen. Bei einer Brandschutztür wird geprüft, über welche Dauer sie den Durchtritt von Feuer verhindern kann. Diese Zeit wird in Minuten angegeben und in Widerstandsklassen definiert. Die geprüfte Zeit wird bei zugelassenen Türen durch ein vorangestelltes T angezeigt. T30 bzw. T90 stehen demnach für 30 bzw. 90 Minuten Widerstandszeit. Die für die Zulassung erforderlichen Prüfungen erfolgen gemäß der DIN 4102-5. Soll die Tür zusätzlich auch eine Rauchschutztür sein, so muss der Rauchschutz für die betreffende Tür gemäß DIN 18095 geprüft sein.
Türen nach europäischem Standard EN 16034
Mit Inkrafttreten der neu gefassten Produktnorm EN 16034 Fenster, Türen und Tore - mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften gelten EU-weit einheitliche Vorschriften für Brandschutzabschlüsse. Die Brandprüfungen erfolgen hier nach der europäischen Norm EN 1634-1. Die Prüfanforderungen sind dabei gegenüber den Türen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung höher. Europäisch geprüfte Brandschutzabschlüsse bieten daher eine noch höhere Sicherheit, als die bislang üblichen, zugelassenen Feuerschutzabschlüsse nach DIN 4102-5. Die bewährte Klassifizierung nach Minuten Widerstandszeit wird bei den Europäischen Nachweisen beibehalten.
Europäische Brandschutztüren werden gemäß der EN 13501-2 klassifiziert und erhalten ein CE-Kennzeichen, welches fortan innerhalb der EU für alle Türen verbindlich vorgeschrieben ist.
Bezeichnungen für Brandschutztüren
Für die unterschiedlichen Widerstandsklassen gelten nachfolgende Bezeichnungen:
- Feuerbeständige Brandschutztüren
- sind gemäß Klasse EI290 (Sa) C5 klassifiziert für eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten.
- Hochfeuerhemmende Brandschutztüren
- sind gemäß Klasse EI260 (Sa) C5 klassifiziert für eine Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten.
- Feuerhemmende Brandschutztüren
- sind gemäß Klasse EI230 (Sa) C5 klassifiziert für eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten.
Die Leistungsanforderung „Sa“ bezieht sich dabei auf den Rauchschutz ohne Berücksichtigung des Bodenspalts.
Klassifizierung von Türen mit Rauchschutz
Eine Rauchschutztür hat die Klasse „S200“. Bei dieser Klassifizierung wird der Bodenspalt berücksichtigt und auch unter Temperaturbeanspruchung von 200°C geprüft. Die Rauchschutzprüfungen erfolgen nach der EN 1634-3, wobei Brandschutztüren in Deutschland mindestens die Klasse „Sa“ erzielen müssen.
Die Leistungsanforderung „C5“ sagt aus, dass die Dauerhaftigkeit der Selbstschließung nachgewiesen ist. Die Klasse „C5“ bedeutet, dass die Dauerhaftigkeit der Selbstschließung (Dauerfunktion) der Brandschutztür mindestens 200.000 Prüfzyklen beträgt. Die Dauerfunktion von Brandschutztüren wird gemäß EN 1191 geprüft, wobei Brandschutztüren in Deutschland die Klasse „C5“ erzielen müssen.
Erkennbar sind die neuen Türen an der CE-Kennzeichnung, die fortan für den Einbau von Türen innerhalb der Europäischen Union vorgeschrieben ist.
Brandschutztüren können Leben retten, da sie die Ausbreitung von Feuer in Gebäuden sicher verhindern.
Website www.system-schroeders.de
Mehr Informationen zu System Schröders Sicherheitstüren, ausführliche technische Beschreibungen der Türen und Tore sowie das gesamte ModulSystem finden Sie auf www.system-schroeders.de/modulsystem.